Hier auf dem Campingplatz verlangen wir zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der anderen Gäste, dass Ihr Fahrzeug alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen wird. Das Datum auf der Prüfplakette darf daher nicht älter als 2023 sein und muss deutlich sichtbar vorhanden sein.
- Der Mieter kann seinen Platz nicht an andere weitervermieten.
- Die Gäste des Mieters müssen sich bei ihrer Ankunft an der Information melden. Die Gäste zahlen für den Besuch gemäß der aktuellen Preisliste.
- Es dar nur 1 Auto auf jedem Platz stehen. Wenn Ihre Gäste ein Auto mitbringen, muss es auf dem Parkplatz außerhalb der Schranke geparkt werden.
- Elektrische Stellplätze werden mit 10 Ampere versorgt, was etwa 2.300 W entspricht. Ein elektrischer Heizlüfter kann das meiste davon allein verbrauchen. Gasheizungen werden empfohlen. Der Mieter ist für die Anbringung von Vorhängeschlössern an seiner eigenen Steckdose verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Stromverbrauch im Auge zu behalten und einmal im Monat die Stromverbrauchszahlen der Information zu melden. E-Mails und Textnachrichten werden nur in äußersten Notfällen akzeptiert.
- Schäden, die durch Stromausfälle verursacht werden, sind für den Campingplatz nicht von Belang.
- Die Starkstromverordnung schreibt vor, dass der Strom abgeschaltet wird, wenn ein Raum nicht besetzt ist.
- Der Mieter ist dafür verantwortlich, den Rasen auf seinem eigenen Stellplatz zu mähen, sodass er jederzeit ordentlich und gepflegt aussieht. Wird dies nicht beachtet, wird das Mähen ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Mieters durchgeführt.
- Der Mieter muss das Gras/die Hecke um den Stromkasten selbst mähen.
- In der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr und bis spätestens 20:00 Uhr abends darf das Gras auf dem Grundstück aus Rücksicht auf andere Gäste nicht gemäht werden.
- Bei Ihrer Abreise müssen Sie den Platz sauber und aufgeräumt hinterlassen.
- Kabel, die sich beim Mähen des Rasens auf dem Rasen/Boden befinden, liegen in der Verantwortung des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für beschädigte Kabel (falls nötig, vergraben Sie das Kabel unter dem Rasen/verstecken Sie es in der Hecke).
Bis auf weiteres gelten diese Bedingungen (Auszug aus dem Camping Regulations Guide):
Mobilität im Wohnwagen:
Wohnwagen müssen nicht unbedingt in einem solchen technischen/mechanischen Zustand sein, dass sie ohne weiteres von der nationalen Fahrzeuginspektion zur Straßenzulassung zugelassen werden können. Diese Anforderungen müssen jedoch immer erfüllt werden:
- Die Anhängevorrichtung muss wartungsfähig und fest am Wohnwagen montiert sein.
- Der Wohnwagen muss mit funktionsfähigen Felgen und Reifen ausgestattet sein.
- Das Verkeilen der Stützbeine des Wohnwagens – eventuell mit Böcken – ist erlaubt.
- Abgesehen von einem Vorzelt, das schnell entfernt werden kann, muss der Wohnwagen sofort mobil (beweglich) sein. Es dürfen keine kleinen oder großen Anbauten oder Unterstände, z.B. unter dem Wohnwagen, aus einem Material wie wasserfestem Furnier oder ähnlichem vorhanden sein, die nicht sofort entfernt werden können.
Die Aufteilung des Raums
Zaun:
Die im Handel erhältlichen Sonnensegel dürfen 3 Meter von der Stellplatznummer des Nachbarn entfernt aufgestellt werden.
– Sie dürfen jedoch nicht an Holzkonstruktionen oder Bäumen auf dem Campingplatz aufgestellt werden. Feste und dauerhafte Zäune – z.B. Weidenzäune, Kunststoffzäune, Drahtzäune, etc. dürfen *nicht vorhanden sein oder aufgestellt werden.
*Es ist jedoch akzeptabel, einen kleinen Bereich einzurichten, um beispielsweise Ihren eigenen Hund abzuschirmen, solange dieser ordentlich und aufgeräumt aussieht. Der Vermieter kann den Mieter jederzeit auffordern, diesen Bereich zu entfernen, wenn dieser nicht mit der Regel übereinstimmt.
- Gärten: Nutz- und Ziergärten dürfen nicht angelegt werden, auch dürfen keine Blumen oder ähnliches auf dem Gelände gepflanzt werden. Eine kleine Anzahl von beweglichen Pflanzkübeln darf unmittelbar neben dem Wohnwagen aufgestellt werden.
- Oberflächen: Auf dem Gelände darf nicht gegraben werden, und es dürfen keine Terrassen aus Fliesen, Holz oder ähnlichem verlegt werden. Bei Vorzelten wird ein Zeltboden aus Teppich, Holzboden oder ähnlichem akzeptiert und muss entfernt werden, wenn das Vorzelt abgebaut und der Wohnwagen bewegt wird.
Bringen Sie keine Abdeckungen aus Fasertuch, Plane oder ähnlichem an, die über das Vorzelt hinausragen. Auch nicht entlang des Vorzeltes, an der Seite des Vorzeltes/Wohnwagens oder ähnliches, das die Wachstumsfähigkeit des Grases zerstören kann.
- Bauwerke usw.: Es dürfen keine Gebäude/Bauelemente in irgendeiner Form errichtet werden – weder freistehend noch am Wohnwagen befestigt. Es ist erlaubt, ein Standardvorzelt für den Wohnwagen aus Segeltuch ohne feste Wände, Dachrinnen, Fenster und Türen zu errichten.
Das Vorzelt muss innerhalb von 15-30 Minuten abgebaut werden können. Ein Lagerzelt von ca. 3 m² kann aufgestellt werden, muss aber 3 Meter von der Stellplatznummer des Nachbarn entfernt stehen. Andere Arten von Zelten dürfen auf dem Platz nicht aufgestellt werden. - Antenne mm.
Freistehende Antennenmasten, Fahnenmasten und ähnliches sind auf dem Gelände nicht erlaubt. Antennen, einschließlich Satellitenschüsseln, sind erlaubt, wenn sie am Wohnwagen montiert sind.